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Halteverbotsschilder - Schilderdienst München

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Halteverbotsschilder

in München
Temporäre mobile Halteverbot Beschilderungen für Umzug, Baustellen, Veranstaltungen sowie der Verkehrssicherung.

Beschilderung mit Halteverbote


Die Halteverbotsbeschilderung muss rechtzeitig geplant werden. Die Halteverbotsschilder müssen 3 volle Kalendertage vor Inkrafttreten angeliefert und eingerichtet werden um Rechtgültigkeit zu haben.

Temporäres Halteverbot








Halteverbotsschilder 283


Halteverbotsschilder Verkehrszeichen Z283-10 und Z283-20 mit Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen". Bei einer zu sperrenden Länge bis 30 Meter. In der Regel wird eine Länge von 15 Meter bis 20 Meter benötigt.







Halteverbotsschilder 283


Halteverbotsschilder Verkehrszeichen Z283-10, Z283-20 und Wiederholungsschild Z283-30 mit Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen". Bei einer zu sperrenden Länge von über 30 Meter.
Halteverbotsschilder dürfen ohne Genehmigung nicht aufgestellt werden!

Beschilderung und Verkehrssicherung

Halteverbotsschilder wegen eines kleinen Schuttcontainers in München Lehel.


Beschilderung einer Halteverbotszone mit Schildersicherung, in der ein kleiner Schuttcontainer abgestellt wird. Halteverbotsschilder Z283-10 und Z283-20 mit Zusatzbeschilderung „auch auf dem Seitenstreifen“.
Beschilderung Halteverbot VZ 283 wegen eines Umzugs in München.


Beschilderung mit Z283-10 und Z283-20 und Zusatzbeschilderung "auch auf dem Seitenstreifen wegen eines Umzugs in München.
Beschilderung für Baustellenbelieferung in München Milbertshofen


Beschilderung mit Z283-10 und Z283-20 sowie Zusatzschild "auch auf dem Seitenstreifen" zur Belieferung einer Baustelle mit Maschinen und Material. Baustelle wurde nach RSA abgesichert und mit Warnleuchten und Warnbaken versehen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Das Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern im öffentlichen Raum muß beim Ordnungsamt beantragt und genehmigt werden. Gerne sind wir bereit, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
FAQ
Fragen / Antworten
Halteverbotsschilder

Für mobile und vorübergehende Beschilderungen ist ein Antrag beim Mobilitätsreferat erforderlich. Nachdem die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt wurde, können die Verkehrsschilder geliefert und eingerichtet werden.

Selbstverständlich Beantragen wir die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen für diverse Bauvorhaben oder Halteverbote.

In der Regel wird ein mobiles Halteverbot, etwa für einen Umzug oder eine Anfahrtszone zur Baustellenbelieferung, in ca. 14 Tagen vom Ordnungsamt genehmigt.

Nachdem die notwendige Genehmigung erteilt wurde, können die Verkehrsschilder angeliefert und aufgebaut werden. Selbstverständlich werden die Verkehrsschilder nach Ablauf wieder abgeholt.

Die Vornotierungsliste wird bei der Einrichtung eines mobilen Halteverbots erstellt. Das Protokoll dient als Beweis bei möglichen Abschleppvorgängen.

Unser freundliches Team ist Montag - Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr - 17:00 Uhr unter Tel. 089 - 31577398 erreichbar.
Copyright Schilderdienst München
Unser Tätigkeitsbereich für Verkehrsschilder:
München Allach, Am Hart, Harthof, Untermenzing, Altstadt Lehel, Haidhausen, Au, Aubing, Lochhausen, Langwied, Berg am Laim, Bogenhausen, Denning, Englschalking, Feldmoching, Fasanerie, Giesing, Großhadern, Hasenbergl, Holzapfelkreuth, Haidhausen, Hadern, Laim, Lerchenau, Ludwigsvorstadt, Isarvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen, Moosach, Neubiberg, Neuhausen, Nymphenburg, Neuperlach, Obergiesing, Pasing, Obermenzing, Perlach, Pipping, Ramersdorf, Schwabing, Freimann, Freiham, Schwabing West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling Westpark, Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried, Forstenried, Solln, Trudering, Riem, Zamdorf, Untergiesing, Harlaching,  Oberschleißheim, Unterschleißheim, Lohhof, Garching Hochbrück, Karlsfeld, Dachau, Gröbenzell
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